Gemeinnützige Zwecke

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§ 51 ff AO).

2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.

3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd oder unverhältnismäßig hoch sind, vergütet oder begünstigt werden.

Der Verein Kilimanjaro Doctors e. V. tritt für die Förderung der Region Kampala und benachbarten Regionen in Uganda ein. Die Einhaltung allgemeingültiger Standards für gemeinnützige Arbeit ist für uns selbstverständlich.